Tierversuche und 3R-Prinzipien
Tierversuche werden in der Schweiz gemäss Tierschutzgesetz auf das unerlässliche Mass beschränkt: Sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine geeignete Alternativmethode bekannt ist, mit der das angestrebte Ziel ebenfalls erreicht werden kann. Die Forschenden müssen für jeden Tierversuch begründen und belegen, dass der Nutzen, den die Gesellschaft aus dem geplanten Tierversuch zieht, die Belastung der Tiere während des Versuchs rechtfertigt. Diese sogenannte Güterabwägung ist ein zentrales Element im Bewilligungsverfahren. Das 3R-Prinzip umfasst drei Werkzeuge, die den maximalen Schutz der Versuchstiere ermöglichen, ohne die Aussagekraft der wissenschaftlichen Forschung einzuschränken: -Replace: Das Ersetzen eines Tierversuches soweit möglich, wenn es geeignete Alternativmethoden gibt. -Reduce: Die Reduktion der Tierversuche und der Anzahl der Versuchstiere soweit wie möglich. Entscheidend dabei ist, so viele Tiere einzusetzen, wie für eine statistisch abgesicherte Aussage notwendig sind. Dabei müssen genügend Tiere verwendet werden, da sonst die Resultate zu wenig aussagekräftig wären. -Refine: Die Methoden und der Umgang mit den Tieren während der Versuche und in der Haltung sollen sicherstellen, dass deren Belastung so gering wie möglich ist und es ihnen möglichst gut geht.